
Österreich verändert ab 2026 die Regeln für die Bildungskarenz. Viele Beschäftigte nutzten bisher die Möglichkeit, eine Zeit lang nicht zu arbeiten und gleichzeitig vom Staat Geld zu bekommen, um zu studieren oder eine Weiterbildung zu machen.
Die neue Regelung bringt strengere Voraussetzungen, mehr Pflichten beim Nachweis von Studium oder Kursen und eine klare Budgetgrenze. Gleichzeitig steigt die Mindestzahlung deutlich an, sodass besonders Menschen mit geringem Einkommen profitieren.
Von sicherem Anspruch zu begrenztem Budget
Bisher bekommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Weiterbildungsgeld, wenn sie die Bedingungen erfüllen. Ab 2026 entscheidet nicht mehr allein die Erfüllung der Voraussetzungen. Das Geld gehört dann zu den Förderungen des AMS, und das AMS zahlt nur so lange, wie Geld im Jahresbudget vorhanden ist.
Die Regierung stellt ab 2026 nur noch 150 Millionen Euro pro Jahr bereit. Zum Vergleich: In den letzten Jahren lagen die Kosten zwischen 400 und 670 Millionen Euro. Wenn das Budget ausgeschöpft ist, gibt es keine neue Bewilligung mehr.
Strengere Voraussetzungen für Beschäftigte
Die Regierung will genauer prüfen, wer eine Förderung bekommt. Darum ändern sich mehrere Regeln:
- Arbeitszeit vor Antrag: Statt 6 Monaten müssen Beschäftigte nun mindestens 12 Monate versichert arbeiten, bevor sie einen Antrag stellen.
- Nach der Elternkarenz: Wer aus der Elternkarenz kommt, muss zuerst 26 Wochen arbeiten, bevor eine Bildungskarenz möglich wird.
- Akademikerinnen und Akademiker: Wer einen Master-Abschluss oder höher hat, darf erst nach vier Jahren versicherter Arbeit eine Bildungskarenz beantragen.
- Besserverdienerinnen und -verdiener: Wer mehr als 3.225 Euro brutto pro Monat verdient, bekommt weniger Geld vom AMS. In diesem Fall muss der Arbeitgeber 15 % der Förderung selbst übernehmen.
Mehr Nachweise beim Studium
Damit die Bildungskarenz tatsächlich für sinnvolle Weiterbildung genutzt wird, erhöhen sich die Anforderungen:
- Studierende an Universitäten müssen mindestens 20 ECTS pro Semester nachweisen. Früher waren es nur 8.
- Andere Ausbildungen müssen 20 Wochenstunden umfassen. Für Eltern mit Kindern unter 7 Jahren reichen 16 Stunden.
So möchte die Regierung verhindern, dass sich jemand nur für kleine Kurse einschreibt, um Geld zu bekommen.
Mehr Geld für Geringverdienende
Nicht alle Änderungen sind Verschärfungen. Menschen mit niedrigem Einkommen bekommen künftig mehr Unterstützung:
- Mindesttagessatz: 40,40 Euro (vorher weniger als 15 Euro).
- Höchstsatz: 67,94 Euro pro Tag.
Das bedeutet: Wer wenig verdient, bekommt ab 2026 mindestens 1.212 Euro pro Monat (30 × 40,40 €). Damit wird Weiterbildung auch für Teilzeitkräfte oder Beschäftigte im Handel oder in der Gastronomie finanziell machbar.
Rolle der Arbeitgeber
Viele glauben, dass Bildungskarenz ein reines Recht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist. In Wahrheit braucht es immer die Zustimmung des Arbeitgebers.
- Heute: Der Arbeitgeber kann „Nein“ sagen, wenn die Abwesenheit dem Betrieb schadet. Ohne seine Unterschrift gibt es keine Bildungskarenz.
- Ab 2026: Das bleibt so. Zusätzlich müssen Firmen für Besserverdienende einen Teil der Förderung mitfinanzieren. Dadurch prüfen Arbeitgeber vermutlich noch genauer, ob sie zustimmen.
Ab 2026 braucht man also zwei Zusagen: vom Arbeitgeber und vom AMS.
Fallbeispiele: Wer profitiert, wer verliert?
Die Wirkung der Reform hängt stark vom Einkommen und der persönlichen Situation ab. Hier einige Beispiele:
Anna – Teilzeit im Einzelhandel
- Einkommen: 1.200 € brutto/Monat.
- Heute: Rund 600–650 €/Monat.
- Ab 2026: 1.212 €/Monat.
- Ergebnis: Klare Gewinnerin – Weiterbildung wird leistbar.
Markus – Facharbeiter am Bau
- Einkommen: 2.500 € brutto/Monat.
- Heute: Rund 1.200–1.300 €/Monat.
- Ab 2026: Ungefähr gleich viel.
- Ergebnis: Keine Änderung beim Geld, aber er muss doppelt so lange arbeiten, bevor er beantragen kann.
Julia – Master-Absolventin
- Einkommen: 2.800 € brutto/Monat.
- Heute: Nach 6 Monaten Arbeit etwa 1.400–1.500 €/Monat.
- Ab 2026: Erst nach 4 Jahren Arbeit möglich, dann ähnlicher Betrag.
- Ergebnis: Große Verzögerung bei der Zulassung.
Lukas – IT-Spezialist mit hohem Gehalt
- Einkommen: 4.000 € brutto/Monat.
- Heute: 1.800–2.000 €/Monat.
- Ab 2026: Arbeitgeber muss rund 270–300 €/Monat beitragen. Wenn die Firma nicht zustimmt, fällt die Bildungskarenz weg.
- Ergebnis: Höhe des Geldes bleibt gleich, aber Risiko durch Arbeitgeber steigt.
Maria – Mutter nach Elternkarenz
- Einkommen: 1.600 € brutto/Monat.
- Heute: Direkt nach der Elternkarenz möglich, etwa 800–900 €/Monat.
- Ab 2026: Erst nach 26 Wochen Arbeit, dann mindestens 1.212 €/Monat.
- Ergebnis: Mehr Geld, aber weniger Flexibilität.
Vergleich: Heute und ab 2026
| Kategorie | Bis 2025 | Ab 2026 |
|---|---|---|
| Anspruch | Automatisch, wenn Bedingungen erfüllt | AMS zahlt nur bis Budgetgrenze (150 Mio. €) |
| Arbeitszeit vor Antrag | 6 Monate | 12 Monate |
| Nach Elternkarenz | Direkt möglich | 26 Wochen Arbeit nötig |
| Master-Abschluss | Nach 6 Monaten Arbeit | Erst nach 4 Jahren Arbeit |
| Besserverdienende | Kein Arbeitgeberbeitrag | Arbeitgeber zahlt 15 % |
| Nachweis Uni | 8 ECTS pro Semester | 20 ECTS pro Semester |
| Nachweis andere Ausbildung | 20 Std./Woche (16 Std. mit Kindern <7) | Gleiche Regelung |
| Mindestsatz | ca. 15 €/Tag | 40,40 €/Tag |
| Höchstsatz | ca. 67,94 €/Tag | 67,94 €/Tag |
| Staatliche Kosten | 400–670 Mio. €/Jahr | 150 Mio. €/Jahr |
Tipps für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Frühzeitig handeln: Wer jetzt schon die Bedingungen erfüllt, sollte bis 2025 beantragen. Ab 2026 kann das Geld knapp werden.
- Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen: Ohne Zustimmung geht es nicht. Bei hohem Einkommen spielt der Arbeitgeber eine noch größere Rolle.
- Richtigen Kurs wählen: Das Studium oder die Ausbildung muss 20 ECTS oder 20 Wochenstunden bringen.
- Finanzplanung machen: Geringverdienende gewinnen, Besserverdienende müssen rechnen und auf die Zustimmung der Firma hoffen.
- Eltern gut planen: Nach der Elternkarenz braucht man sechs Monate Arbeit, bevor man in Bildungskarenz geht.
Ausblick
Seit 1998 gilt die Bildungskarenz als großzügiges Modell in Europa. Viele Menschen konnten dadurch neu anfangen oder eine zweite Ausbildung machen. Die neue Reform verändert das System grundlegend:
- Mehr Kontrolle durch das Budget,
- mehr Fairness für Geringverdienende,
- aber auch mehr Hürden für Akademikerinnen, Eltern und Besserverdienende.
Für Beschäftigte bedeutet das: Bildungskarenz bleibt möglich, aber sie wird komplizierter. Wer davon profitieren will, muss rechtzeitig planen, mit dem Arbeitgeber reden und genau prüfen, ob das AMS noch Budget hat.