
Österreich steht vor den größten Reformen seines Staatsbürgerschaftsrechts seit Jahren. Wer die österreichische Staatsbürgerschaft anstrebt – egal ob kurz vor dem Ziel oder noch am Anfang der Planung – sollte jetzt genau verstehen, was sich ändert, was gleich bleibt und wie man das Einbürgerungsverfahren bei der Wiener MA35 so effizient wie möglich gestaltet. Dieser Artikel fasst alles Wesentliche kompakt zusammen.
Die geplanten Änderungen im österreichischen Staatsbürgerschaftsrecht
Die neue Koalitionsregierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS hat im Regierungsprogramm 2025–2029 weitreichende Reformen des Staatsbürgerschaftsgesetzes (StbG) angekündigt. Zwar sind noch nicht alle Änderungen in Kraft getreten, doch die Richtung steht fest – und wer sich frühzeitig vorbereitet, verschafft sich einen entscheidenden Vorteil.
1. Deutschkenntnisse: Neue Mindestanforderung steigt von B1 auf B2
Für die meisten Antragsteller ist dies die folgenreichste Änderung überhaupt. Nach aktuellem Recht genügt ein B1-Zertifikat für die Standardeinbürgerung nach zehn Jahren Aufenthalt, während ein B2-Nachweis bereits den beschleunigten Sechsjahresweg öffnet.
Mit den geplanten Reformen gilt B2 künftig als Mindestvoraussetzung für alle Antragsteller. Das Koalitionsprogramm formuliert dies unmissverständlich: Ohne sehr gute Deutschkenntnisse auf B2-Niveau und nachgewiesene Integration gibt es keine Chance auf die österreichische Staatsbürgerschaft. Ob der Schnellweg dann ein C1-Niveau voraussetzt, klärt erst die Durchführungsgesetzgebung – der Trend zeigt jedoch eindeutig in Richtung höherer Anforderungen.
Was das für dich bedeutet: Wer kurz vor der Antragsberechtigung steht und noch kein B2 besitzt, sollte die Einbürgerung unter den aktuellen B1-Regeln einreichen, bevor das neue Gesetz in Kraft tritt. Führende Fachanwältinnen und Fachanwälte für Migrationsrecht empfehlen ihren Mandanten bereits jetzt, zügig zu handeln.
2. Pflichtlehrgang beim ÖIF – neu und verbindlich
Darüber hinaus führt das Koalitionsabkommen einen verpflichtenden Staatsbürgerschaftskurs des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) ein, den alle Antragsteller erfolgreich abschließen müssen, bevor die Staatsbürgerschaft verliehen wird. Der Lehrplan soll demokratische Werte, die österreichische Verfassungsordnung, europäische Grundwerte und Gleichstellung behandeln. Einzelheiten zu Inhalt, Zeitplan und möglichen Ausnahmen befinden sich noch in Ausarbeitung – der Kurs könnte bereits 2026 starten oder schrittweise eingeführt werden.
Was das für dich bedeutet: Beobachte die ÖIF-Website (integrationsfonds.at) regelmäßig. Sobald der Kurs startet, lohnt eine frühe Anmeldung, da aufgrund des starken Anstiegs der Einbürgerungsanträge mit hoher Nachfrage zu rechnen ist.
3. Bagatellverstöße fallen als Ablehnungsgrund weg
Außerdem bringt die Reform eine eindeutig positive Neuerung für Antragsteller: Geringfügige Verwaltungsübertretungen – etwa fünf Parkstrafen oder ein einzelnes Tempodelikt innerhalb von zwei Jahren – sollen künftig keinen Ablehnungsgrund mehr darstellen. Bislang führten solche Kleinigkeiten dazu, dass gut integrierte Menschen trotzdem keinen österreichischen Pass erhielten. Die neue Regelung stellt klar, dass Bagatellverstöße nicht zwischen einem langjährigen Aufenthalt und der Staatsbürgerschaft stehen dürfen.
4. Strengere Voraussetzungen für den Entzug der Staatsbürgerschaft
Gleichzeitig plant die Regierung, die Kriterien für den Entzug der Staatsbürgerschaft zu erweitern. Welche konkreten neuen Tatbestände künftig zum Verlust der Staatsbürgerschaft führen, hat die Regierung noch nicht im Detail veröffentlicht. Fest steht jedoch: Der Rahmen wird enger, um sicherzustellen, dass die erworbene Staatsbürgerschaft Personen entzogen werden kann, die gegen die Interessen des österreichischen Staates oder seine demokratischen Werte handeln.
5. Erweiterte Wiedergutmachungsrechte nach §58c
Für Nachkommen von Opfern des Nationalsozialismus erweitert das Koalitionsprogramm zudem die Möglichkeiten nach §58c StbG. Dieser Wiedergutmachungsweg ermöglicht eine vereinfachte Einbürgerung ohne Wohnsitzvoraussetzungen, ohne Sprachtest und ohne die übliche Antragsgebühr. Anträge auf diesem Weg laufen über eine Erklärung und unterliegen keinem Ermessensspielraum der Behörde.
6. Doppelte Staatsbürgerschaft: Keine Änderung in Sicht
Trotz langjähriger Forderungen von NEOS und Teilen der SPÖ enthält das Koalitionsabkommen keine Regelung zur Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft für Standardeinbürgerungen. Antragsteller müssen weiterhin ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben, bevor sie den österreichischen Pass erhalten. Wer aus einem Land stammt, das keine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit zulässt oder wo ein solcher Schritt erhebliche praktische Folgen hat, muss dies sorgfältig in die Planung einbeziehen.
So beschleunigst du dein MA35-Verfahren in Wien
Die Magistratsabteilung 35 (MA35 – Einwanderung und Staatsbürgerschaft) bearbeitet alle Einbürgerungsanträge in Wien. Die Behörde stand in den vergangenen Jahren immer wieder wegen langer Wartezeiten und Bearbeitungsstaus in der Kritik. Aktuelle Zahlen und interne Reformen belegen jedoch echte Fortschritte – und wer das System versteht, verschafft sich einen klaren Vorteil.
Die aktuelle Lage bei der MA35
Die Zahlen aus dem Jahr 2025 sprechen eine deutliche Sprache: Die MA35 nahm im vergangenen Jahr insgesamt 14.445 Inlandseinbürgerungsanträge entgegen – ein Anstieg von fast 57 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Haupttreiber sind die geopolitische Lage und bewaffnete Konflikte; viele Antragsteller kommen aus Syrien, dem Iran und Russland. Trotz dieses außergewöhnlichen Volumens schloss die Abteilung dank Prozessoptimierungen und zusätzlicher Personalressourcen 63,2 Prozent mehr Verfahren ab als im Jahr zuvor.
Die Wartezeit auf einen Antragstermin sank inzwischen auf durchschnittlich 186 Tage. Das ist zwar noch beträchtlich, aber eine spürbare Verbesserung gegenüber den Wartezeiten von über einem Jahr, die noch vor wenigen Jahren die Regel waren. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung entwickeln außerdem eigene digitale Tools, um die Fallbearbeitung zu beschleunigen, und die Digitalisierungsoffensive, die 2021 startete, trägt weiterhin Früchte.
10 bewährte Tipps für ein schnelleres Verfahren
1. Nutze den Online-Assistenten der MA35, bevor du einen Termin buchst. Bevor du eine Erstinformationsveranstaltung buchst, prüfe mithilfe des Online-Assistenten auf wien.gv.at/zusammenleben/staatsbuergerschaft, ob du die Voraussetzungen tatsächlich erfüllst. Wer ohne die nötigen Grundvoraussetzungen zur Informationsveranstaltung erscheint, verschwendet die eigene Zeit und die Kapazität der Behörde.
2. Buche deinen Ersttermin so früh wie möglich. Da die durchschnittliche Wartezeit bei rund 186 Tagen liegt, solltest du buchen, sobald du kurz vor der Antragsberechtigung stehst – oder sogar einige Monate vorher, denn der Termin markiert erst den Beginn des formellen Verfahrens.
3. Bereite deinen vollständigen Dokumentensatz vor dem ersten Termin vor. Unvollständige Unterlagen sind eine der häufigsten Ursachen für Verzögerungen. Wer zum ersten Termin sämtliche Dokumente mitbringt – Meldeverlauf, Einkommensnachweise, Strafregisterbescheinigungen aus Österreich und allen Vorwohnsitzstaaten, Sprachzeugnis und weitere Integrationsbelege –, ermöglicht der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter, die Bearbeitung sofort zu starten, anstatt dich mit einer Nachforderungsliste wegzuschicken.
4. Stelle sicher, dass dein Meldeverlauf lückenlos und korrekt ist. Lücken oder Unstimmigkeiten im Zentralen Melderegister gehören zu den häufigsten Hindernissen im Verfahren. Überprüfe deinen vollständigen Meldeverlauf rechtzeitig und kläre eventuelle Abweichungen beim zuständigen Bezirksamt, bevor du Unterlagen bei der MA35 einreichst.
5. Hole dein Sprachzertifikat bei einer anerkannten Institution. Nicht alle Deutschzeugnisse sind gleichwertig. Achte darauf, dass dein Zertifikat von einer österreichisch anerkannten Institution stammt – etwa ÖSD, Goethe-Institut oder einem zertifizierten ÖIF-Partner. Ein nicht anerkanntes Zeugnis führt zu Verzögerungen oder zur Ablehnung. Nach aktuellem Recht ist B1 das Standardminimum; ein B2-Nachweis kann jedoch zusätzlich den beschleunigten Sechsjahresweg eröffnen – und bereitet dich gleichzeitig auf die bevorstehende Gesetzesänderung vor.
6. Halte alle Einkommensunterlagen vollständig und aktuell. Du musst deine finanzielle Selbsterhaltungsfähigkeit nachweisen. Sammle dazu die Steuerbescheide der letzten drei Jahre, Gehaltszettel und deinen Arbeitsvertrag. Als Selbstständige oder Selbstständiger sind außerdem Jahresabschlüsse unerlässlich. Lücken in der Einkommensdokumentation führen erfahrungsgemäß zu langen Rückfragen mit der Behörde.
7. Gehe offene Rechtsfragen proaktiv an. Die MA35 holt Strafregisterbescheinigungen aus Österreich und aus dem Ausland ein. Wer von früheren Vorfällen weiß – auch kleineren –, sollte vorab mit einer auf Staatsbürgerschaftsrecht spezialisierten Anwältin oder einem Anwalt klären, wie diese bewertet werden. Nach aktueller Rechtslage können sogar manche Verwaltungsübertretungen problematisch sein, auch wenn sich das mit der geplanten Reform ändert.
8. Nutze die richtigen Kontaktkanäle der MA35. Allgemeine Anfragen richtest du an [email protected] oder +43 1 4000-3535. Schicke keine Dokumente an die allgemeine E-Mail-Adresse ([email protected]) – das ist ein häufiger Fehler, der dazu führt, dass Unterlagen im System verloren gehen. Verwende stattdessen das offizielle Kontaktformular auf wien.gv.at für fallbezogene Kommunikation.
9. Verfolge den Status deines Antrags aktiv. Die MA35 baut ihre digitalen Tracking-Funktionen laufend aus. Kontrolliere das Online-Portal der Behörde regelmäßig und beantworte Rückfragen nach zusätzlichen Unterlagen sofort. Jede Verzögerung beim Reagieren auf Behördenanfragen verlängert das Gesamtverfahren um Wochen oder Monate.
10. Ziehe bei komplexen Fällen rechtliche Beratung in Betracht. Wer Aufenthaltszeiten außerhalb Österreichs, eine komplizierte Einkommensgeschichte, frühere Visa-Probleme oder eine Staatsangehörigkeit hat, bei der die Entlassung schwierig ist, profitiert von einer Anwältin oder einem Anwalt mit Spezialisierung auf österreichisches Staatsbürgerschaftsrecht. Die Kosten dafür sind in aller Regel überschaubar – gemessen am Aufwand eines gescheiterten Antrags oder jahrelanger Verzögerungen.
Jetzt handeln zahlt sich aus
Das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht wird enger – doch wer sich richtig vorbereitet, findet weiterhin einen klaren Weg zum Ziel. Der wichtigste Schritt im Moment: Prüfe, ob du noch unter dem aktuellen B1-Standard einreichen kannst, bevor die neue B2-Pflicht in Kraft tritt. Wenn ja, handle jetzt.
Wer in Wien lebt, darf sich außerdem über eine spürbar verbesserte MA35 freuen: Rekordmengen an Anträgen werden abgearbeitet, Wartezeiten sinken, und neue digitale Tools machen die Behörde reaktionsfähiger als je zuvor. Als Antragsteller liegt es in deiner Hand, deine Akte von Anfang an so vollständig, korrekt und widerspruchsfrei wie möglich zu gestalten.
AustriaChallenge.com verfolgt den Fortschritt der Staatsbürgerschaftsreform weiterhin und informiert dich, sobald die Durchführungsverordnungen veröffentlicht werden.
Quellen: Österreichisches Regierungsprogramm 2025–2029; RIHS Rechtsanwalt GmbH; The Local Austria; ORF Wien; Salzburger Nachrichten.
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf deine persönliche Situation zugeschnittene Beratung wende dich bitte an eine qualifizierte österreichische Migrationsrechtskanzlei.